Sortierkriterien

Abfälle richtig trennen

In einem Container dürfen nicht alle Materialien zusammen entsorgt werden und einige Stoffe auch nur unter Vorbehalt. Damit Ihnen bei der Entsorgung kein unglücklicher Fehler passiert und der Abfall am Ende nicht abgeführt werden kann, können Sie sich hier über die Sortierkriterien informieren.

Natürlich dürfen Sie sich bei Fragen und Ungereimtheiten zu den verschiedenen Vorgaben der Müllsortierung auch jederzeit an unsere Experten der KEPES Container und Dienstleistungen GmbH wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter

Erlaubte Inhaltsstoffe:

Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton, Holz, Folie, Kunststoff, Verpackungsstyropor (keine Dämmung), Textilien, Schaumstoffe


NICHT erlaubte Inhaltsstoffe:

Farben, Leuchtstoffröhren, Asbestzementabfälle, Altreifen, Öle, Kühlschränke, Dachpappe, Grünabfälle, Lacke, Ölradiatoren, Mineralwolle, Giftstoffe, Nachtspeicheröfen, Bahnschwellen, sonstige gefährliche Abfällen, Elektrogeräte, Schlacke, Lebensmittel


Stand 01/2017

Erlaubte Inhaltsstoffe:
Holz, Metall, Bauschutt, Kunststoff, Glas, Verpackungsmaterial, Pappe, Papier, Rigips, Heraklit, Textilien, Möbel, Repa- Säcke, Folien, Umreifungsbänder, Teppich, PU Schaum, Bims, Ytong, Schilfrohrmatten, alles vermischt


NICHT erlaubte Inhaltsstoffe:

Farben, Leuchtstoffröhren, Asbestzementabfälle, Altreifen, Öle, Kühlschränke, Dachpappe, Grünabfälle, Lacke, Ölradiatoren, Mineralwolle, Giftstoffe, Nachtspeicheröfen, Bahnschwellen, sonstige gefährliche Abfällen, Elektrogeräte, Schlacke


Stand 01/2017

Maximale Kategorie nach LAGA: Z 1.1


Erlaubte Inhaltsstoffe:

  • Erlaubte Inhaltsstoffe:
  • Gasbetonsteine
  • Ytong
  • Bauabbruch von alten Wänden mit geringem Erdanteil
  • Sand
  • Bauschutt mineralisch ( verwertbar)
  • Steiniger Bauschutt
  • Poroton
  • Bimssteine
  • Betonbruch bewährt und schwach bewährt max Kantenlänge 80cm
  • Betonplatten max. Kantenlänge 80cm
  • Größere Betonteile müssen zerkleinert werden. Preis auf Anfrage.


NICHT erlaubte Inhaltstoffe sind u.a.

  • Glasbausteine
  • Gipsabfälle ( Sowohl Steine wie auch Gipskartonplatten)
  • Faserzementplatten
  • Dichtungsmasse
  • Bodenaushub
  • Asphaltaufbruch ( teerhaltig)
  • Schlacke jeglicher Art
  • Holz
  • Kunststoffe z.B. Folie, Abflussrohre, Farb- und Plastikeimer, Schaumstoff etc.
  • Schilfrohrmatten
  • Teppiche
  • Metall
  • Kehricht
  • Keine gefährlichen Abfälle z.B. Asbest, KMF/ Mineralwolle, teerhaltige Produkte, etc.
  • Dachpappe
  • Brandabfälle
  • Kaminsteine
  • Aschen

Stand 01/2017

Maximale Kategorie nach LAGA: Z 1.1


Erlaubte Inhaltsstoffe:

  • Straßenbauuntermaterial
  • Kiesel-/ Kieselsteine
  • Bruchsteine
  • Natursteine
  • Steiniger Bauschutt ( Ziegel, Mauerwerk, Mörtel)
  • Klinker, Ton- und Keramikfliesen ( Bad)
  • Keramik ( Waschbacken/ Toilettenschüssel)
  • Zement- und Kalkzementputz
  • Zementestrich
  • Zementhohlblocksteine
  • Ziegelsteine
  • Hohllochziegel
  • Dachziegel
  • Pflaster,- Rand- und Bordsteine
  • Estrichmaterial
  • Kalksandsteine
  • Sand
  • Betonbruch bewährt und schwach bewährt max Kantenlänge 80cm
  • Betonplatten max. Kantenlänge 80cm
  • Größere Betonteile müssen zerkleinert werden. Preis auf Anfrage.


NICHT erlaubte Inhaltstoffe sind u.a.

  • Gasbetonsteine
  • Ytong
  • Glasbausteine
  • Bauabbruch von alten Wänden mit geringem Erdanteil und Sand
  • Gipsabfälle ( Sowohl Steine wie auch Gipskartonplatten)
  • Faserzementplatten
  • Dichtungsmasse
  • Bodenaushub
  • Asphaltaufbruch ( teerhaltig)
  • Schlacke jeglicher Art
  • Holz
  • Kunststoffe z.B. Folie, Abflussrohre, Farb- und Plastikeimer, Schaumstoff etc.
  • Schilfrohrmatten
  • Teppiche
  • Metall
  • Kehricht
  • Keine gefährlichen Abfälle z.B. Asbest, KMF/ Mineralwolle, teerhaltige Produkte, etc.
  • Dachpappe
  • Brandabfälle
  • Kaminsteine
  • Aschen

Stand 01/2017

Sortierkriterien PE- und PP- Folien

Erlaubte Inhaltsstoffe:
Ausschließlich unverschmutzte Folien aus Polyethylen ( PE) und aus Polypropylen ( PP)

Nicht erlaubte Inhaltsstoffe:
Verdreckte Folie, PET, Glas oder Flaschen, Alu-Dosen, Getränkeverpackungen, Einkaufstüten, Kunststoffbecher, Kunststoff- Hohlkörper, Abdeckfolie von Malerarbeiten

Stand 01/2017

Erlaubte Inhaltsstoffe:

  • Gipskartonabfälle sortenrein ( Fremdanhaftungen < 2%)
  • Gipskartonplatten beschichtet blau und grün

Alle weiteren anfallenden Materialien auf der Baustelle sind NICHT erlaubt!

Stand 01/2017

Sortierkriterien Holz A I-III

  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigen behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Verpackungen, Paletten aus Vollholz wie z.B. Europaletten und Industriepaletten
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • Möbel aus naturbelassenem Vollholz


Sortierkriterien Holz A II

  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen
  • Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz ( ohne Schädliche Verunreinigungen) aus dem Baubereich
  • Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau ( ohne schädliche Verunreinigungen) aus Abbruch und Rückbau
  • Türblatter und Zargen von Innentüren ( ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneelen, Zierbalken usw. ( ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Bauspanplatten
  • Möbel ohne Lösemittelhaltige Verbindungen in der Beschichtung


Sortierkriterien Holz A III

  • Sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien
  • Möbel, mit Lösemittelhaltigen Verbindungen in der Beschichtung
  • Altholz aus dem Sperrmüll


Stand 01/2017

Sotierkriterien Holz A IV

  • Munitionskisten
  • Kabeltrommeln aus Vollholz ( Herstellung vor 1989)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Sortiment aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel
  • Altholz aus Industrieller Anwendung ( z.B. Industriefußböden)
  • Altholz aus dem Wasserbau
  • Altholz aus Schadensfällen ( Wasserschaden, Brandholz)
  • Feinfraktionen aus der Aufbereitung von Altholz zu Holzwerkstoffen


Stand 01/2017

Erlaubte Inhaltsstoffe:
Zeitschriften, Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Broschüren, Kartonagen, Pappe, Papier- und Kartonagenverpackungen, Altpapier, Druckerzeugnisse, Wellpappe, Deinkinkware, Multidruck

Nicht erlaubte Inhaltsstoffe:
Getränke- und Milchkartons, Ordner, Eierschachteln, verunreinigtes oder nasses Papier, beschichtetes Papier, Wachs- und Totopapier, Papierhandtücher, Aufkleber, Etiketten, Butterbrotpapier, Hygienepapier, Cellophan, Tapeten oder ähnliches, andere Abfälle zur Verwertung oder Sperrmüll usw.

Stand 01/2017